Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40256
OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18 (https://dejure.org/2019,40256)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2019 - 13 U 127/18 (https://dejure.org/2019,40256)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2019 - 13 U 127/18 (https://dejure.org/2019,40256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzessionsvertrag über Ausbau und Betrieb eines Autobahnteilstücks: Anspruch des Konzessionsnehmers auf Vertragsanpassung bei Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs aufgrund einer Finanz- und Wirtschaftskrise

  • rechtsportal.de

    BGB § 313
    Anpassung eines Konzessionsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Verkehrsmengenrisiko" übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autobahnausbau: Kein Millionennachschlag für A1 mobil

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbau der BAB 1: Bund muss keine höhere Vergütung zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausbau der A 1: Bund muss keine höhere Vergütung zahlen

  • ndr.de (Pressebericht, 26.11.2019)

    A1 mobil: Millionenklage abgewiesen

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Ausbau der BAB 1: Bund muss keine höhere Vergütung zahlen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Konzessionsnehmer trägt wirtschaftliches Risiko

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Im Herbst Verhandlung über die Berufung der A 1 mobil

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Verkehrsmengenrisiko" übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang! (IBR 2020, 61)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2021, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    So ergibt sich beispielsweise aus dem Urteil des OLG München vom 12. Februar 2019 (9 U 728/18 Bau, juris Rn. 3), dass in dem Konzessionsvertrag betreffend das A-Modell-Pilotprojekt für die A 8 eine Anschubfinanzierung von 75 Mio. EUR vereinbart wurde.

    Es kann dahinstehen, ob die von den Parteien mit dem Vertrag vom 10. Juli 2008 getroffenen Regelungen über die Begrifflichkeit einer bloßen Baukonzession hinausgehen und vorliegend deshalb insbesondere wegen der langen Vertragsdauer und der umfassenden Übertragung von Pflichten im Wege einer "Privatisierung auf Zeit" ein Vertragstyp "sui generis" anzunehmen ist (so für das A-Modell: OLG München, Urteil vom 12. Februar 2019 - 9 U 728/18 Bau, juris Rn. 109 f.).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, 21. September 2005, XII ZR 66/03).

    Allein der Umstand, dass auch der andere Vertragspartner von einem wirtschaftlichen Erfolg des Projekts ausgeht, rechtfertigt keine Risikoverlagerung (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03, juris Rn. 30).

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Grundsätzlich hat die ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB Vorrang vor den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2019 - VIII ZR 189/18, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Dabei ist unerheblich, ob die Parteien bewusst auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die "Lücke" von Anfang an bestanden oder sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, juris Rn. 14).
  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 108/03

    Rückstau in der Kanalisation nach Jahrhundertregen

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Unter höherer Gewalt versteht die höchstrichterliche Rechtsprechung ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - III ZR 108/03, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird dem Bieter ein ungewöhnliches Wagnis insbesondere dann abverlangt, wenn er nicht in der Lage ist, verlässliche Vorstellungen zur Preisbildung zu entwickeln, weil ihm nicht sämtliche zur Preiskalkulation erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung gestellt werden und er sich diese notwendigen Informationen auch nicht selbst beschaffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, juris Rn. 20).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2009 - III ZR 93/09, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wenn der Schuldner den geltend gemachten Anspruch ernstlich bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2010 - VI ZR 52/09, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2002 - XII ZR 8/00

    Anpassung einer Staffelmiete wegen unvorhergesehenen Absinkens des

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18
    Soweit im Falle der Existenzgefährdung des Schuldners hiervon im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Pfeiffer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 313 Rn. 70; Böttcher in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 313 BGB Rn. 21; für die Anpassung eines längerfristig abgeschlossenen Mietvertrages einer Rechtsanwaltskanzlei: BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - XII ZR 8/00, juris Rn. 22), liegen die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall nach den hier maßgeblichen Umständen des Einzelfalls nicht vor.
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der

    Das Vorbringen des Klägers dazu, dass er auf Grund seiner finanziellen Situation auf die Auszahlung des für die Tickets entrichteten Betrags angewiesen ist, ist mithin - unabhängig davon, ob diese geschäftsfremden Erwägungen bei der Zumutbarkeitsprüfung nach § 313 Abs. 1 BGB überhaupt Berücksichtigung finden könnten (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 26. November 2019 - 13 U 127/18, juris Rn. 65; MünchKommBGB/Finkenauer, 9. Aufl., § 313 Rn. 77) - im Rahmen des gegen die Beklagte als Vorverkaufsstelle geltend gemachten Anspruchs nicht erheblich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht